Ist eine allgemeine Arbeitszeiterfassung zeitgemäß?
Arbeitszeiten im Digital-Unternehmen
Das Konzept der Vertrauensarbeitszeit setzt sich weiter durch.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist gefallen: Künftig sind alle Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das Urteil dürfte sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben. Bis wann und vor allem in welcher Form es zu einer entsprechenden Gesetzgebung in Deutschland kommt, ist bislang unklar. Eines jedoch ist sicher: Eine Universallösung ist -wie so oft- schwierig zu finden.
Überstunden in der Wachstumsphase
Gibt es ausreichend Platz für Innovation und Entwicklung in der regulären Arbeitszeit?
Gerade in schnell wachsenden Digital-Unternehmen gibt es parallel zum Tagesgeschäft viel Raum für Innovation, Prozessoptimierung, Organisations- und persönliche Weiterentwicklung. Diese Innovation passt häufig nicht in die vereinbarte Arbeitszeit, ist aber der Motivationsgrund für viele Mitarbeiter, überhaupt erst in ihren Positionen zu arbeiten und passiert entsprechend häufig freiwillig. Generell sollte ein Geschäftsmodell natürlich so aufgebaut sein, dass das gewinnerzielende Tagesgeschäft mit der geplanten Mitarbeiterzahl im Durchschnitt in 40 Stunden schaffbar ist und bei der Berechnung der Auslastung müssen Krankheit und Urlaub berücksichtigt werden. Auch beim Thema Überstunden spielen Transparenz und Vertrauen essenzielle Rollen, denn die Mitarbeiter entscheiden eigenverantwortlich, welche - über die vertraglich geregelten Arbeitszeiten hinausgehende - Stunden sie ausgleichen, und welche zusätzlichen Aufgaben sie freiwillig als sinnstiftend für sich und/oder das Unternehmen akzeptieren.
Arbeitszeiterfassung in der neuen Arbeitswelt
Ist ein allgemeingültiger Kontrollmechanismus heute noch zeitgemäß?
Dass der Europäische Gerichthofe sein Urteil mit Bezug auf die Grundrechte der Arbeitnehmer begründet ist positiv zu bewerten und ein weiterer Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Die Arbeitszeiterfassung aber grundsätzlich vorzuschreiben ist antiquiert. Dieser Meinung sind auch Arbeitgebervertreter. Unser Verständnis von freier und sinnstiftender Arbeit handelt eigenverantwortlich und vollkommen selbstverständlich im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Die Zukunft der Arbeit ist zu individuell, um allgemeingültige Kontrollmechanismen zu etablieren und die Auswirkungen vergleichbarer EU-Vorgaben haben wir zuletzt durch eine übermäßige Bürokratisierung im Rahmen der DSGVO beobachten können. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten in den kommenden Jahren aussehen wird. Flexible Regelungen für unterschiedliche Arbeitsbereiche in Handwerk, Produktion, Medizin oder Beratung wären erstrebenswert. In der Hoffnung auf einen zeitgemäßen Kompromiss und unabhängig von den zukünftigen geltenden Vorgaben, werden wir unseren flexiblen und von Vertrauen geprägten Arbeitsstil beibehalten.
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