Allgemeine Geschäftsbedingungen //
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für das Angebot der ehemaligen Zalvus GmbH (heute Empion GmbH; nachfolgend „Zalvus“). Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote oder Leistungen von Zalvus gegenüber dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Der genaue Vertragsinhalt bestimmt sich vorrangig nach dem von Zalvus vorbereiteten Angebot, ergänzend nach diesen AGB. Jegliche hiervon abweichende Festlegungen, die der Kunde mitteilt, werden nur wirksam, wenn sie von Zalvus ausdrücklich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für AGB des Kunden. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Zalvus Leistungen erbringt, ohne den vorher in Bezug genommenen AGB des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.
1.3. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot von Zalvus in Textform in der dort bestimmten Frist annimmt.
1.4. Im Zweifel ist die Vertretungsberechtigung der handelnden Person durch den Kunden nachzuweisen.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Zalvus erbringt für den Kunden verschiedene Recruiting-Leistungen, insbesondere die Entwicklung, Platzierung und Bewerbung eines Inserates für vakante Stellen, sowie Vorqualifizierung von daraufhin eingehenden Kandidaten. Der genaue Ablauf der Recruiting-Maßnahmen ergibt sich aus dem Angebot und den in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Informationen.
2.2. Daneben erbringt Zalvus auf Wunsch weitere Beratungs- und Schulungsleistungen gemäß Ziffer 6.
2.3. Die Leistungserbringung durch Zalvus erfolgt im Zweifel auf dienstvertraglicher Grundlage. Insbesondere schuldet Zalvus aus diesem Vertrag keine Übermittlung eines geeigneten Kandidaten.
2.4. Sofern ein konkreter Leistungserfolg geschuldet werden soll, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung. Einen solchen Leistungserfolg stellt u.U. die Erstellung eines Inserates der Vakanz des Kunden dar. Dem Kunden wird diese zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung gestellt.
2.5. Im Übrigen ist Zalvus bei der Erbringung seiner Recruiting-Leistung grundsätzlich frei und nimmt diese nach eigenen Kriterien und Parametern vor. Sofern die Leistungen auf einer zwischen den Parteien abgestimmten Konzeption beruhen, wird Zalvus diese seiner Auswahl zu Grunde legen und im angemessenen Umfang berücksichtigen.
3. Abnahme und Änderungswünsche
3.1. Leistungen, die einer Abnahme bedürfen, stellt Zalvus dem Kunden mit ausdrücklicher Bitte um die erforderliche Abnahme zur Verfügung. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von einer Frist von 10 Tagen ab Bereitstellung durch Zalvus ausdrücklich zurückgewiesen wurde.
3.2. Der Kunde ist bis zur Abnahme jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Zalvus wird dem Kunden die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb von 7 Tagen an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Andernfalls wird Zalvus das Inserat gemäß dem ursprünglichen Konzept umsetzen. Innerhalb dieser Annahmefrist wird Zalvus keine Aufwände tätigen, die bei Übernahme der Änderungen vergeblich wären.
4. Umgang mit Kandidaten
4.1. Zalvus nimmt eingehende Kandidatenanfragen entgegen und übernimmt Kommunikation und Betreuung der Qualifizierungsphase. Zalvus berücksichtigt die gemeinsam erarbeiteten Mindestvoraussetzungen der Kandidaten. Im Übrigen gilt Ziffer 2.5.
4.2. Kandidaten, die nach den Qualifizierungsschritten als potenziell geeignet ermittelt wurden, werden dem Kunden in einem standardisierten Profil inklusive relevanter Vorstellungsunterlagen bereitgestellt. Die Qualifizierung und Vermittlung eingegangener Interessenten erfolgt bis zu 30 Tage nach dem Projektabschluss.
4.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übermittlung von Unterlagen von abgelehnten Kandidaten, unabhängig davon, ob diese aufgrund der gemeinsam abgestimmten Mindestvoraussetzungen oder eigener Kriterien von Zalvus abgelehnt wurden.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Die Parteien stimmen die wesentliche Grundkonzeption einer Recruiting-Kampagne, insbesondere die Gestaltung des Inserates sowie die Mindestvoraussetzungen der Vorqualifizierung der Kandidaten gemeinsam ab. Entsprechend ist die Leistungserbringung durch Zalvus in sämtlichen Leistungsphasen auf eine aktive Mitarbeit des Kunden angewiesen. Der Kunde hat den Erfolg des Bewerbungsprozesses in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere hat er Zalvus alle für eine erfolgreiche Vermittlung in den einzelnen Phasen benötigten Informationen, Vorgaben und Unterlagen sowie Feedback rechtzeitig mitzuteilen.
5.2. Kann aufgrund der mangelnden oder mangelhaften Mitwirkung des Kunden die Durchführung von bestimmten Leistungen nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitraums erfolgen, steht Zalvus ein Kündigungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu.
5.3. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden für die Inserat und die diesbezüglichen Werbemaßnahmen zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen, vor allem die zur Festlegung der Mindestvoraussetzung erforderlichen Angaben und Anforderungen.
5.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm für die Erstellung eines Inserates oder die Mindestvoraussetzungen zur Verfügung gestellten Informationen, Vorgaben und Unterlagen nicht gegen geltendes Recht, sonstige staatliche Vorgaben, Rechte Dritter oder die Vorgaben von Zalvus verstoßen.
5.5. Der Kunde hat bei Recruiting-Leistungen insbesondere in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen, dass die für ihn geschalteten Inserate:
• nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen,
• keine freie Mitarbeit, selbstständige Tätigkeit, kostenpflichtige Arbeitsplätze oder Mitgliedschaften ausschreiben, ohne dass dies ausdrücklich klargestellt wird
5.6. Der Kunde hat Zalvus umgehend zu informieren, wenn sich bezüglich der in der Stellenanzeige gemachten Angaben Änderungen ergeben oder die Position innerhalb der Projektlaufzeit gestrichen oder besetzt wurde.
5.7. Die in Ziffer 5.3. umschriebenen Daten werden Zalvus in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
5.8. Der Kunde stellt Zalvus von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung seiner Pflichten aus dieser Ziffer 5, insbesondere der Ziffern 5.4. und 5.5., durch vom Kunden bereitgestellte oder von ihm abgenommene Inhalte gegen Zalvus geltend machen. Dies umfasst auch Gerichts- und Vergleichskosten sowie die Kosten der erforderlichen Rechtsberatung. Der Kunde hat Zalvus bei der Verteidigung gegen derartige Ansprüche proaktiv zu unterstützen und benötigte Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.9. Zalvus ist berechtigt, Mitwirkungsleistungen des Kunden, insbesondere dessen bereitgestellte Informationen, Vorgaben und Unterlagen zurückzuweisen oder bereits geschaltete Inserate zu deaktivieren, wenn es der Meinung ist, dass diese geltendes Recht, sonstige staatliche Vorgaben oder Rechte Dritter verletzen.
6. Beratungs- und Schulungsleistungen
6.1. Zalvus erbringt nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden zusätzliche Beratungs- und Schulungsleistungen.
6.2. Bei Schulungsleistungen am Geschäftssitz des Kunden hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass Räumlichkeiten mit ausreichender Kapazität sowie eine vorher abzustimmende technische Infrastruktur zur Verfügung stehen.
7. Nutzungsrechte
7.1. Der Kunde räumt Zalvus an allen Inhalten gemäß Ziffer 5.3., an denen gewerbliche Schutzrechte bestehen, insbesondere seine Marken, Unternehmenskennzeichen und urheberrechtlich geschützten Werken jeweils ein einfaches, weltweites zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien und inhaltlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Diese Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.
7.2. Schutzrechte, die sich aus der Konzeptionierung, der systematischen und methodischen Anordnung, der Zugänglichmachung sowie der Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der vom Kunden übermittelten Informationen durch Zalvus im Rahmen seiner Website ergeben, stehen ausschließlich Zalvus zu. Der Kunde verzichtet auf alle bei ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Rechte.
7.3. Zalvus räumt dem Kunden an Werken, die im Rahmen der Schulungs- und Beratungsleistungen bereitgestellt werden, ein nicht-ausschließliches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die interne Verwendung im Unternehmen des Kunden ein. Eine Verwertung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
8. Vergütung
8.1. Die für die Leistungen nach diesem Vertrag geschuldete Vergütung als Festpreis sowie Zeitpunkt der Rechnungsstellung ergeben sich aus dem Angebot. Die Vergütung wird unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
8.2. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung weitere vergütungspflichtige Aufwände gemäß Ziffer 3.4. anfallen, werden diese nach vollständiger Vertragserfüllung in Rechnung gestellt. Die Vergütung wird unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig.
8.3. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung von Zalvus gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretende sonstige Ersatzansprüche des Kunden aus/oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.).
9.2. Für Ansprüche des Kunden
• wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Zalvus oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Zalvus eine Garantie übernommen hat,
• die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Zalvus, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie
• nach dem Produkthaftungsgesetz
verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
9.3. Zalvus und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
9.4. Als typische und vorhersehbare Schäden gemäß 9.3. gelten nur Schäden bis zu einer Höhe von EUR 120.000,-.
9.5. Im Übrigen ist die Haftung von Zalvus für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.6. Die verschuldensunabhängige Haftung von Zalvus im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.7. Die Mängelrechte des Kunden nach diesem Vertrag verjähren nach einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche, für die Zalvus gemäß Ziffer 9.2. unbeschränkt einzustehen hat.
10. Geheimhaltung
10.1. Die Parteien wahren über sämtliche vertraulichen Informationen Stillschweigen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle übergebenen Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
10.2. Von dieser Verpflichtung sind Informationen ausgenommen, die
• bei Vertragsschluss entweder der empfangenden Partei oder
• öffentlich bekannt waren,
• vor Kenntnisnahme durch die empfangene Partei aufgrund eigenständiger Entdeckung oder Schöpfung bekannt werden,
nach Vertragsschluss von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder öffentlich bekannt werden, oder
• aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
• genutzt oder offengelegt werden
• zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einschließlich der Achtung der Freiheit und der Pluralität der Medien;
• zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens, wenn die das Geschäftsgeheimnis erlangende, nutzende oder offenlegende Person in der Absicht handelt, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen;
• im Rahmen der Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmervertretung, wenn dies erforderlich ist, damit die Arbeitnehmervertretung ihre Aufgaben erfüllen kann.
10.3. Die Parteien werden sämtliche Personen (insbesondere Mitarbeiter und Unterauftragnehmer), denen sie im Rahmen dieses Vertrages Zugang zu Informationen nach dieser Ziffer verschaffen, ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.
11. Datenschutz
11.1. Zalvus entscheidet über die Zwecke und Mittel seiner durchgeführten Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kandidaten allein. Bezüglich der Datenverarbeitung durch den Kunden nach Übermittlung leistet Zalvus lediglich Hilfestellungen.
11.2. In seinem Verantwortungsbereich verarbeitet Zalvus personenbezogene Daten ausschließlich entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
11.3. Sämtliche Mitarbeiter von Zalvus wurden auf die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten verpflichtet.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1. Der Vertrag beginnt mit Zugang der Angebotsbestätigung durch den Kunden und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, nach der im Angebot vereinbarten Laufzeit. Der Leistungszeitraum endet mit dem Abschluss der Qualifikation. Diese erfolgt innerhalb 30 Tage nach Ende der Schaltung des Inserates.
12.2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Zalvus insbesondere dann vor, wenn der Kunde
gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 5.4. oder 5.5. verstößt
• mit seinen Mitwirkungshandlungen länger als 10 Tage im Verzug ist,
Die außerordentliche Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
12.3. Zalvus löscht sämtliche Kandidatendaten eines Projektes 6 Monate nach Ende des Vertrages gemäß Ziffer 12.1., sofern im Einzelfall kein Bedürfnis für eine weitergehende Speicherung besteht.
12.4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch vor, wenn die ausgeschriebene Vakanz wegfällt oder vom Kunden selbst besetzt wird. Der Anspruch von Zalvus auf die vereinbarte Vergütung wird hiervon nicht betroffen. Im Rahmen der Anrechnung ersparter Aufwendungen wird dieser Vergütungsanspruch bei Kündigung vor Abnahme des Inserates um 2/3 gekürzt.
12.5. Der Kunde kann die Distribution der Online-Anzeigen innerhalb des Projektzeitraums durch formlose Nachricht jederzeit für bis zu 2 Monate pausieren, (z. B. wegen der Besetzung der Stelle). Der Projektzeitraum verlängert sich entsprechend. Zalvus kann die Distribution ebenfalls in Absprache mit dem Kunden pausieren, um Kontakt bzgl. möglicher Optimierungsmöglichkeiten zum Kunden aufzunehmen.
13. Sonstiges
13.1. Zalvus ist berechtigt mit dem Kunden in sachlich richtiger Weise als Referenz zu werben. Der Kunde kann der Referenzwerbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Zu diesem Zeitpunkt erstellte Werbemittel dürfen noch aufgebraucht werden.
13.2. Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestrittenen, rechtskräftig festgestellt oder von Zalvus schriftlich bestätigt wurden sowie solchen Forderungen, die dem Kunden gemäß Mängelgewährleistung zustehen.
13.3. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und die Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen, finden keine Anwendung.
13.4. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz der Auftragnehmerin zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, soweit ein abweichender, gesetzlicher, ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
13.5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.
Stand: März 2023
Download: 2303_zalvus_AGB_fuer_unternehmen.pdf